Im November 2019 wurde die seit langem erwartete „Nichtbeanstandungsregelung vom Bundesministerium für Finanzen“ veröffentlicht. Die Situation zum 01.01.2020 entschärft sich somit in Deutschland für alle Kassenbetreiber, Kassenhersteller und Kassenhändler. Sie haben nun ein wenig mehr Luft für die Umsetzung. Dennoch sollten die bereits vorgenommenen Vorbereitungen weiterhin konsequent verfolgt werden.
Was bedeutet das jetzt?
- Es wird nicht beanstandet, wenn bis zum 30.9.2020 keine TSE (zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung) eingesetzt wird. Das hat den Grund dass die Sicherheitseinrichtungen noch nicht am Markt verfügbar sind.
- Die technischen notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen sowie die rechtlichen Anforderungen sind allerdings unverzüglich zu erfüllen. Daher sind alle Vorbereitungen zu treffen, um eine TSE anbinden zu können.
- Ab dem 01.01.2020 besteht die Verpflichtung zur Ausgabe von Belegen an jeden Kunden (unabhängig von der Verwendung einer TSE).
- Die Pflicht zur Anmeldung der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme an das Finanzamt entfällt, bis eine Möglichkeit der elektronischen Übermittlung an das Finanzamt verfügbar ist.
Dennoch gilt: rechtzeitig umrüsten!
Sie bekommen jetzt mehr Zeit, sich für ein passendes Kassensystem zu entscheiden und dies zu implementieren. Jedoch dürfen diese Maßnahmen nicht auf die lange Bank geschoben werden.
Entscheiden Sie sich daher jetzt schon für bizSoft Kasse!
Wir garantieren Ihnen dass unsere Software aufgerüstet werden kann und diese Anforderung rechtzeitig erfüllen wird!
KassenSichV Garantie