KassenSichV | Nicht-Beanstandungsregelung

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Im November 2019 wurde die seit langem erwartete „Nichtbeanstandungsregelung vom Bundesministerium für Finanzen“ veröffentlicht. Die Situation zum 01.01.2020 entschärft sich somit in Deutschland für alle Kassenbetreiber, Kassenhersteller und Kassenhändler. Sie haben nun ein wenig mehr Luft für die Umsetzung. Dennoch sollten die bereits vorgenommenen Vorbereitungen weiterhin konsequent verfolgt werden.

Was bedeutet das jetzt?

Dennoch gilt: rechtzeitig umrüsten!

Sie bekommen jetzt mehr Zeit, sich für ein passendes Kassensystem zu entscheiden und dies zu implementieren. Jedoch dürfen diese Maßnahmen nicht auf die lange Bank geschoben werden.

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