KassenSichV / TSE
in Deutschland ab 2020
Anforderungen seit der Version 13.2.0
Was immer die Zukunft bringen wird: bizSoft wird es beherrschen.
Wie ist der aktuelle Stand der Dinge?
Aktuelle Regelungen der Bundesländer zur Fristverlängerung auf einen Blick
Voraussetzung für die Fristverlängerung ist eine verbindliche TSE Bestellung!
Daher unsere Empfehlung
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Was besagt diese neue Verordnung?
Im Dezember 2016 hat der Deutsche Bundestag das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" verabschiedet. Erklärtes Ziel ist die Minimierung von Steuerhinterziehung. Zudem wird so endlich Sicherheit für die Hersteller der Kassensysteme, als auch für die Anwender geschaffen. Denn es gilt nun: Wer ein zertifiziertes System benutzt, bei dem kann das Finanzamt in der Regel von einer ordnungsgemäßen Buchhaltung ausgehen.
KassenSichV (Kassensicherungsverordnung) - dieses Gesetz besagt, dass elektronische Registrierkassen ab dem 01.01.2020 mittels gesicherter Protokollierung der Buchungen gegen Manipulationen geschützt werden und mit einem zertifizierten Sicherheitsmodul (Technische Sicherheitseinrichtung TSE) ausgestattet werden müssen.
Was ist eine TSE?
Eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) besteht aus drei Bestandteilen:- Einem Sicherheitsmodul - das Sicherheitsmodul gewährleistet, dass Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert werden können.
- Einem Speichermedium - auf dem Speichermedium werden die Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert.
- Einem digitalen Schnittstelle - die digitale Schnittstelle gewährleistet eine reibungslose Datenübertragung, z. B. für Prüfungszwecke.