Registrierkassenpflicht – Neu ab 1.4.2017

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Seit 1. Jänner 2016 gilt in Österreich die Kassen- und Belegerteilungspflicht.
Das bedeutet jeder Unternehmer den die Registrierkassenpflicht betrifft muss seit 2016 eine geeignete elektronische Registrierkasse haben. Wen trifft die Registrierkassenpflicht Pflicht? Infos dazu hier …

Änderungen ab 1.4.2017

Spätestens ab 1.4.2017 müssen alle Kassensysteme zusätzlich über einen Manipulationsschutz, eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Diese Sicherheitseinrichtung besteht aus einer Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit mit der die Barumsätze verschlüsselt und verkettet werden.

Jede Registrierkasse muss nun zusätzlich über folgende Eigenschaften verfügen:

Alle Details dazu finden Sie auf WKO AT

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