Seit 1. Jänner 2016 gilt in Österreich die Kassen- und Belegerteilungspflicht.
Das bedeutet jeder Unternehmer den die Registrierkassenpflicht betrifft muss seit 2016 eine geeignete elektronische Registrierkasse haben. Wen trifft die Registrierkassenpflicht Pflicht? Infos dazu hier …
Änderungen ab 1.4.2017
Spätestens ab 1.4.2017 müssen alle Kassensysteme zusätzlich über einen Manipulationsschutz, eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Diese Sicherheitseinrichtung besteht aus einer Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit mit der die Barumsätze verschlüsselt und verkettet werden.
Jede Registrierkasse muss nun zusätzlich über folgende Eigenschaften verfügen:
- Datenerfassungsprotokoll
- Drucker oder Vorrichtung zur elektronischen Übermittlung von Zahlungsbelegen
- Schnittstelle zu einer Sicherheitseinrichtung mit einer Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit
- Verschlüsselungsalgorithmus AES 256
- Kassenidentifikationsnummer
- QR-Code maschinenlesbarer Code am Bon
Alle Details dazu finden Sie auf WKO AT
bizSoft Kasse V10 ist RKSV 2017 gesetzeskonform
Mit bizSoft Kasse sind Sie auf der sicheren Seite, denn die bizSoft Kassensoftware entspricht allen Auflagen und Bestimmungen der österreichischen Registrierkassenverordnung 2017. Alle Funktionen auf einen Blick …
RKSV AT 2017 CHIP-PAKET
Wir machen es Ihnen einfach und bieten auch die erforderliche Signatureinheit (USB-Stick mit Chip) an, die Sie an Ihre Kasse anschließen müssen um Belege signieren zu können (QR-Code). RKSV Chip Paket Infos
Sie verwenden eine älter bizSoft Version
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