Registrierkassenpflicht Österreich – Manipulationsschutz ab 1.4.2017 verpflichtend

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Die Schonfrist ist vorbei!
Vergessen Sie daher nicht den Manipulationsschutz für Ihre Kasse rechtzeitig
zu erwerben und in Betrieb zu nehmen!
Seit dem 1.1.2016 gilt die Registrierkassenpflicht. Ab dem 1.4.2017 gilt zudem die Verpflichtung, Aufzeichnungen einer Registrierkasse durch eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation zu schützen.

Dazu ist Sie eine Registrierkassen Software, die der Registrierkassen-Sicherheitsverordnung (RKSV) entspricht ein vorgeschriebener Manipulationsschutz (Signatureinheit) erforderlich. Die Registrierkasse und die Signatureinheit ist dann bei FinanzOnline zu registrieren und der Startbeleg zu prüfen. Nach erfolgreicher Startbelegprüfung ist Ihre Registrierkassen RKSV AT 2017 konform. Ab jetzt muss sichergestellt sein, dass die Signatureinheit beim Kassieren immer an der Kasse angeschlossen ist.

Strafe muss nicht sein!

Wird dieser gesetzlichen Verpflichtung vorsätzlich nicht rechtzeitig nachkommt, droht nach den Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes eine Geldstrafe von bis zu € 5.000.

Schützen Sie sich daher vor einer möglichen Strafe indem Sie rechtzeitig dafür sorgen eine gesetzeskonforme Registrierkasse mit Manipulationsschutz in Betrieb zu nehmen und diese auch bei Finanz Online anzumelden.

bizSoft Kasse ist bereits seit der Version 10.0 RKSV 2017 konform. Die passende Signatureinheit – das RKSV Chip Paket für den Manipulationsschutz können Sie auch direkt bei uns erwerben.