Erhöhung der Steuersätze per 1. Januar 2024
Die Anhebung der Mehrwertsteuersätze impliziert eine Erhöhung des Standardsteuersatzes, des reduzierten Steuersatzes sowie des Steuersatzes für Beherbergung.
Der Standardsteuersatz betrifft – kurz gesagt – alle Leistungen, die nicht unter den reduzierten Steuersatz oder den Sondersteuersatz fallen, welche wir im Folgenden abgrenzen werden. Mit der AHV-Reform wird der Standardsteuersatz von 7,7 auf 8,1% ansteigen.
Der reduzierte Steuersatz von neu 2.6% bezieht sich auf das Entgelt (und die Einfuhr) von Lieferungen wie zum Beispiel Wasser in Leitungen, Nahrungsmittel und Zusatzstoffe, Vieh, Geflügel, Fisch, Getreide, etc.
Der Sondersatz auf Beherbergungsleistungen findet Anwendung auf dem Gewähren von Unterkunft einschließlich der allfälligen Abgabe eines Frühstücks, selbst wenn dieses separat in Rechnung gestellt wird.
Somit gelten in der Schweiz ab 2024 nun folgende Mehrwertsteuersätze
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