
Registrierkassenpflicht Österreich
Jahresbeleg-Pflicht
Vergessen Sie bitte nicht auf die Erstellung und Prüfung Ihres Jahresbeleges. Dieser dient der Überprüfung des Manipulationsschutzes Ihrer Registrierkasse.
Zum Abschluss Ihres Geschäftsjahres müssen Sie in der Registrierkasse einen Jahresbeleg erstellen. Der Jahresbeleg ist der Monatsbeleg für Dezember. Wie jeder andere Monatsbeleg ist auch dieser ein Nullbeleg. Infos dazu finden Sie auf WKO AT
JAHRESBELEG = MONATSBELEG DEZEMBER
Bis wann muss die Prüfung erfolgen?
Die Überprüfung des Jahresbeleges ist verpflichtend und muss spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres passieren. Dies gilt auch, wenn diese verpflichtende Überprüfung durch Ihre steuerliche Vertretung erfolgt. Bitte beachten Sie diese Frist, denn eine Prüfung nach dem 15.02. könnte als Finanzordnungswidrigkeit ausgelegt werden.Was müssen Sie tun?
1. | Stellen Sie sicher dass die Signatureinheit am Kassen-PC angeschlossen ist und funktioniert |
2. | Erstellen Sie am Kassen-PC einen Nullbeleg als letzen Bon im Geschäftsjahr (also spätestens am 31.12.) |
3. | Erstellen Sie am Kassen-PC einen Nullbeleg als ersten Bon im neuen Jahr |
4. | bizSoft erzeugt damit automatisch den Monatsbeleg |
5. |
Prüfen Sie den Jahresbeleg (Monatsbeleg Dezember) mit der BelegCheck APP des BMF Sollte die Belegprüfung fehlschlagen können Sie dafür auch einen der oben genannten Nullbelege verwenden. |
Was ist zu tun wenn alle BelegCheck Prüfungen fehlschlagen? In diesem Fall war die Signatureinheit nicht verfügbar und Sie müssen im Finanz Online den Ausfalls der Signatureinheit melden. |
Signatureinheit prüfen
Öffnen Sie die Kartenverwaltung des a.sign Client von A-Trust. Nur wenn Sie dort einen Eintrag mit Ihrer Karten-Nr. und UID bzw. Steuer-Nr. sehen, sollte die Signatureinheit ordnungsgemäß funktionieren.Windows Taskleiste - rechte Maus - Kartenverwaltung öffnen.
Nullbeleg erstellen
Öffnen Sie die Bonliste und erstellen Sie dort einen Nullbeleg.Jahresbeleg suchen
Mit der Erstellung des ersten Bons im neuen Jahr, wird automatisch der Jahresbeleg = Monatsbeleg Dezember erstellt. Zu finden in der Bonliste (Suche nach ‚Monatsbeleg‘).Jahresbeleg prüfen
Die Überprüfung des Manipulationsschutzes ist verpflichtend!
Sie müssen den Jahresbeleg mittels BelegCheck APP prüfen, oder Ihr Steuerberater macht das für Sie. Einfach den Beleg ausdrucken oder als PDF abspeichern und mittels APP den QR-Code prüfen.
Das BMF Belegcheck APP können Sie über den Appstore auf Ihr Smartphone laden.
Infos dazu finden Sie im PDF Jahresbelegprüfung
BelegCheck fehlgeschlagen
In diesem Fall war die Signatureinheit nicht verfügbar und Sie müssen im Finanz Online den Ausfalls der Signatureinheit melden.Um sicher zu gehen können Sie das durch einen Export der Bonliste kontrolliern
Steht dort in der Spalte 'RKAT_SIGNATUR_AUSFALL_AKTUELL' der Wert 'True', ist das die Bestätigung des Ausfalls. Um den Ausfall bei Finanz Online zu melden, informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater bzw. im BMF Handbuch Registrierkassen