Per Definition bezeichnet der Jahresabschluss den rechnerischen Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres, welcher den wirtschaftlichen Erfolg und die finanzielle Lage eines Unternehmens anzeigt. Darin werden geprüfte und bestätigte Dokumente zur Rechnungslegung veröffentlicht. Bei zur doppelten Buchführung verpflichteten Unternehmen sind dies die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie eventuell ein Anhang und ein Lagebericht. Kleinere oder Ein-Personen- Unternehmen müssen demgegenüber lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. Der Jahresabschluss ist sowohl das Fundament für alle Planungen sowie Entscheidungen im Unternehmen als auch die Grundlage für dessen Besteuerung.
Diese Regelungen gelten für den Jahresabschluss
Es sind bestimmte Regelungen einzuhalten, wenn ein Jahresabschluss erstellt wird. Zum Beispiel muss er übersichtlich sein sowie den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung respektive der ordnungsgemäßen Bilanzierung entsprechen. Des Weiteren dürfen zwischen Aktiva und Passiva keine Saldierungen vorgenommen werden. Komplett ausgewiesen werden müssen darüber hinaus alle …
- Vermögensgegenstände
- Rechnungsabgrenzungsposten
- Aufwendungen
- sowie Erträge.
Der persönlich haftende Gesellschafter muss den Jahresabschluss abzeichnen, der anschließend zehn Jahre lang aufzubewahren ist. Bei Kapitalgesellschaften gehören zwingend ein Anhang und ein Lagebericht zum Jahresabschluss. Die beiden letztgenannten Dokumente für das abgelaufene Geschäftsjahr müssen den Abschlussprüfern innerhalb der ersten drei Monate des neuen Geschäftsjahres vorgelegt werden – sofern es sich um eine große Kapitalgesellschaft handelt. Kleinere Kapitalgesellschaften haben sechs Monate Zeit für Jahresabschluss und Lagebericht, und bei Genossenschaften beträgt die Frist für deren Erstellung fünf Monate.
Was bedeutet die Feststellung für den Jahresabschluss?
Bei Aktiengesellschaften muss der Jahresabschluss durch den Aufsichtsrat gebilligt werden, mit dessen Billigung ist eine Feststellung verbrieft, und der Jahresabschluss gesellschaftsintern gebilligt. Vorstand und Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft können jedoch auch beschließen, die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung absegnen zu lassen. Dazu müssen die entsprechenden Vorstands- und Aufsichtsratsbeschlüsse in den Bericht des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung aufgenommen werden.
Mit der Offenlegung wird der Jahresabschluss extern abrufbar
Da er die Grundlage für externe Bewertungen des Unternehmens darstellt, ist eine Offenlegung für den Jahresabschluss ebenso obligatorisch wie seine vorherige Feststellung. Konkret bedeutet dies, dass die Unterlagen beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht werden müssen. Dieser macht sie über das Internetportal des Unternehmensregisters öffentlich zugänglich. Für kleinere und mittlere Unternehmen ist die Offenlegung des Jahresabschlusses allerdings wiederum weniger streng geregelt als für große Kapitalgesellschaften.