GoBD · GDPdU · GoBS
alles was man dazu wissen muss,
einfach & kurz erklärt
GoBD, GDPdU, GoBS - was bedeutet das eigentlich?
GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (veröffentlicht im BMF-Schreiben vom 14.11.2014).
Bei den GDPdU handelt es sich um die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen des Bundesministeriums der Finanzen“ (BMF-Schreiben vom 16.07.2001).
GoBS steht für „Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme“
(BMF-Schreiben vom 07.11.1995).
GoBD ersetzen jetzt GDPdU und GoBS
Führung von Büchern in elektronischer Form laut GoBD
- Jede Einnahme und Ausgabe ist einzeln aufzuzeichnen
- Aufbewahrungspflicht der Einzeldaten: 10 Jahre
- Daten müssen jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar sein
- Die erforderlichen Organisationsunterlagen, z.B. Handbücher, Bedienungs- und Programmieranleitungen, sind historisiert vorzuhalten
- Einzeldaten inkl. Strukturinformationen sind dem Prüfer in einem elektronisch auswertbaren Format zur Verfügung zu stellen
- Nachweis, dass die Daten manipulationssicher, unveränderbar und jederzeit lesbar gespeichert werden
- Verdichtung der Daten (Zusammenfassung der Einzelbuchungen im Tages-/Monats-Z-Bericht) ist unzulässig
- Vorhalten der Daten ausschließlich in gedruckter Form ("Z-Streifen" oder "JournalStreifen") ist unzulässig
bizSoft Kasse macht es Ihnen einfach!
Jeder Windows Computer wird mit der bizSoft Kassensoftware in eine gesetzeskonforme Registrierkasse verwandelt! Schneller, einfacher und vor allem günstiger können Sie die neue gesetzliche Regelung nicht umsetzen.
Kassendaten 10 Jahre archivieren
Eine elektronische Registrierkasse muss ab sofort alle steuerlich relevanten Buchungsdaten im Detail sowie weitere Daten elektronisch und unveränderbar aufzeichnen sowie mindestens 10 Jahre archivieren.
Alles zur Datensicherung in bizSoft lesen Sie hier: Wie sichert bizSoft Ihre Daten?
Ferner legen die Finanzbehörden großen Wert darauf, dass die Vollständigkeit der Daten prüfbar ist, beispielsweise durch fortlaufende Nummern. Die Archivierung kann auch in einem nachgeschalteten System erfolgen. Bei Betriebsprüfungen müssen die Daten elektronisch in einem auswertbaren Format zur Verfügung gestellt werden. Damit ist eine direkte Schnittstelle zur Prüfsoftware der Prüfer gemeint.
bizSoft Kasse hat die erforderliche GoBD-Export Schnittstelle bereits integriert.
Datenträgerüberlassung bei einer Steuerprüfung
Ein mögliches Szenario für eine Steuerprüfung ist die Datenträgerüberlassung
Ein Steuerprüfer bekommt den Auftrag, Ihr Unternehmen zu prüfen und unter Zuhilfenahme der offiziellen Prüfungssoftware zu analysieren. Dann müssen Sie als Unternehmer dem Steuerprüfer alle steuerlich relevanten Daten auf einem maschinell auswertbarem Datenträger wie CD-ROM oder DVD nach den Vorgaben der „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ bereitstellen.
Die Dateien eines Unternehmens erfüllen nur dann die Voraussetzungen zur maschinellen Verwertbarkeit, wenn sie von der Prüfsoftware der Finanzverwaltung gelesen werden können.
Der GoBD-Export in bizSoft unterstützt Sie dabei verlässlich.
Strafe muss nicht sein!
Was droht dem Steuerpflichtigen bei einem Verstoß gegen die Anforderungen der GoBD?
Wenn die geforderten elektronischen Daten fehlen oder wenn andere formale Fehler in der Kassenbuchführung gefunden werden, droht die Schätzung der Einnahmen, was zu hohen Steuernachzahlungen führen kann.
Rüsten Sie sich daher rechtzeitig mit einer gesetzeskonformen Kasse aus!
Der Einsatz einer konformen Kasse erleichtert Ihnen das Leben!
Eine gesetztes konforme Kassen-Software unterstützt steuerpflichtige Unternehmen bei der Erfüllung der anlässlich einer Betriebsprüfung geforderten Informationen und hilft bei der Vermeidung von Verstößen. GoBD konforme Kassensysteme sorgen damit für eine stets aktuelle und in sich stimmige Datenbasis, die die Durchführung einer reibungslosen Betriebsprüfung erleichtert.