Kleingewerbe

Definition Kleingewerbe:
Gewerbetreibender ohne Kaufmannspflichten

Bei der Existenzgründung ist als Rechtsform das sogenannte Kleingewerbe eine bedenkenswerte Alternative. Das liegt vor allem daran, dass der Kleingewerbetreibende nach handelsrechtlicher Definition kein Kaufmann ist. Kleingewerbe anzumelden, erleichtert somit vielen den meist turbulenten Start-Up-Einstieg, weil bestimmte kaufmännische Regelungen und Verpflichtungen für den selbstständig Tätigen entfallen.

Ausschließlich natürliche Personen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) können Kleingewerbe anmelden und betreiben; für ein solches Unternehmen ist allerdings laut § 1 Abs. 2 Handelsgesetzbuch ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich. Nach dieser Definition sind Betreiber von Kleingewerbe also – vereinfacht gesagt ¬– nicht an die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und andere kaufmännische Spezialvorschriften gebunden. Zudem ist kein Startkapital erforderlich, die Buchführung ist einfacher und der Betrieb insgesamt formloser und kostengünstiger.

So geht die Anmeldung zum Kleingewerbe vonstatten

Die Anmeldung von Kleingewerbe hat bei dem für den jeweiligen Ort zuständigen Gewerbeamt zu erfolgen und ist kostenpflichtig. Obwohl sie prinzipiell formlos ist, hat der Kleingewerbetreibende dem Amt außer der geplanten Tätigkeit verschiedene Sachverhalte mitzuteilen, zu denen beispielsweise eine Ab- und Ummeldung gehören können, sowie bestimmte Meldepflichten einzuhalten. Falls Mitarbeiter beschäftigt werden sollen, sind diese den jeweiligen Krankenkassen zu melden, und es muss beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer beantragt werden. Des Weiteren ist es notwendig, sich bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer und der Berufsgenossenschaft anzumelden.

Welche Steuern werden für das Kleingewerbe fällig?

Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt erhält der Kleingewerbetreibende automatisch einen Vordruck zur steuerlichen Erfassung seines Kleingewerbes – denn wie jeder Unternehmer muss er zusätzlich zur Einkommenssteuer Gewerbesteuer bezahlen. Dabei gilt allerdings ein Freibetrag von 24.500 Euro jährlich, Steuern für das Kleingewerbe werden somit erst dann fällig, wenn das Einkommen diese Summe übertrifft. Eine Umsatzsteuer muss der Kleingewerbe-Unternehmer nur dann abführen, wenn er die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmt. Als Inhaber des Einzelunternehmens ist der Kleingewerbetreibende zudem sozialversicherungsfrei.

Was ist bei der Buchhaltung im Kleingewerbe zu beachten?

Betreibt jemand ein Kleingewerbe, ist er verpflichtet, eine Buchhaltung nach den allgemeinen Sorgfaltspflichten zu führen und unter anderem alle anfallenden Geschäftsvorgänge aufzuzeichnen. Und zwar so, dass daraus jederzeit Rückschlüsse auf die Art und den Umfang des Geschäfts sowie auf die allgemeine Ertrags- und Vermögenslage gezogen werden können. Dabei ist folgende Abstufung zu beachten:
Übrigens: Der Kleingewerbetreibende kann sich auch freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen, wobei er dann auch alle Rechte und Pflichten eines Kaufmanns beachten muss. Damit wäre er ein so genannter Kann-Kaufmann, der beispielsweise von der Möglichkeit einer Firmierung sowie der Haftungsbeschränkung profitiert.