- die "Firma", also der unverwechselbare Name eines Unternehmens, der GmbH zumindest als Kürzel enthalten muss
- ein festgelegter Unternehmenssitz
- ein ebenfalls klar definierter Gegenstand des Unternehmens
- ein Geschäftsführer, der die GmbH nach außen vertritt
- und die eindeutige Verteilung der Geschäftsanteile unter den Gesellschaftern.
Wie die Gründung einer GmbH vonstattengeht
Zur Gründung einer GmbH ist mindestens ein Gesellschafter erforderlich – es handelt sich in diesem Fall um die wahrscheinlich hier besonders interessante Ein-Personen-GmbH. Zudem muss ein Gesellschaftervertrag abgeschlossen und notariell beurkundet werden. Als Anlage sind im GmbH-Gesetz bereits zwei Musterprotokolle – für die Ein-Personen-GmbH und eine solche mit höchstens drei Gesellschaftern – vorformuliert und über das Internet abrufbar.
Daneben sind für die Gründung einer GmbH die Gesellschafterliste vorzulegen und ein Geschäftsführer zu bestellen. Bei Gründung muss zunächst nur die Hälfte des erwähnten Mindeststammkapitals eingezahlt werden. Wenn Gesellschafter zudem eine Maschine oder andere Sachwerte einbringen – was möglich ist –, handelt es sich um eine sogenannte Sachgründung. Weitere Kosten, die bei Gründung einer GmbH anfallen, betreffen das Notarhonorar sowie Gebühren für die Eintragung im Handelsregister und die Bekanntmachung im Bundesanzeiger.
Was die Geschäftsführung einer GmbH auszeichne
Wie die Haftung in der GmbH geregelt ist
Wie schon erwähnt, haftet die GmbH in der Regel gegenüber Gläubigern nicht mit dem Privat-, sondern lediglich mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Sie können ihrerseits Schadensersatz geltend machen, wenn der Geschäftsführer die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes verletzt. Ausnahmen von der beschränkten Haftung in der GmbH gibt es jedoch zum Beispiel bei persönlichen Krediten und Bürgschaften oder Verstößen gegen die Vorschriften zum GmbH-Kapital – Haftungsrisiken, die jeder Geschäftsführer einer GmbH kennen sollte.
Obwohl Gründer selbstverständlich von der beschränkten Haftung in der GmbH profitieren, kann die Rechtsform leicht Probleme bei der Finanzierung mit sich bringen. Denn der Gesellschaft als juristischer Person gewähren Banken nur begrenzt Kredite. In der Praxis leisten die Gesellschafter zur Finanzierung von Investitionen häufig zusätzliche Einlagen, für die sie bei ihrer Bank persönlich haften.