Abschreibungen

Unsere Definition von
Abschreibungen und ihr Nutzen

Was sind Abschreibungen?

„Das kannst Du abschreiben!“ – Was in der Umgangssprache andeutet, dass etwas unwiederbringlich verloren ist, hat auch im fachlichen Jargon der Buchhaltung mit gewissen Vorbehalten eine zunächst vergleichbare Bedeutung. In betriebswirtschaftlicher Definition sind unter Abschreibungen planmäßige oder außerplanmäßige Werteverluste des Unternehmensvermögens zu verstehen. Das kann sowohl Gebäude als auch Wirtschaftsgüter und Betriebsmittel betreffen, deren allmähliche Wertminderung steuerrechtlich auch als Absetzung auf Abnutzung (AfA) bezeichnet werden. Grundsätzlich reduzieren Abschreibungen den Gewinn – können bei wohlüberlegter Erfassung aber auch steuerliche Vorteile mit sich bringen.

Wie wird die Höhe von Abschreibungen ermittelt?

Abschreibungen dienen dazu, in der Buchführung den aktuellen Wert des Betriebsvermögens sichtbar zu machen und den unvermeidbaren Wertverlust der Wirtschaftsgüter als Kosten darzustellen. Dieser wird dabei durch eine Aufwandsbuchung berücksichtigt, denn Abschreibungen sind Aufwendungen, aber keine Ausgaben! Um die Höhe von Abschreibungen zu berechnen, ist es unbedingt notwendig, die gewöhnliche Nutzungsdauer der jeweiligen Vermögensgegenstände zu kennen. Hierfür gibt es sogenannte Abschreibungstabellen (Afa-Tabellen), die überall in der betriebswirtschaftlichen Literatur und selbstverständlich auch im Internet abrufbar sind.

Was ist zu Beginn bei Abschreibungen zu beachten?

Wann ist der Beginn von Abschreibungen anzusetzen? Entscheidend ist der Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft eines Wirtschaftsguts, der fast immer mit dem Tag des Kaufs oder der Lieferung gleichgesetzt wird. Abschreibungen werden zudem monatsgenau berechnet – das heißt, wenn beispielsweise eine Maschine am 15. April geliefert wurde, wird dennoch der gesamte April abgeschrieben. Entsprechen sich Geschäftsjahr und Kalenderjahr, so werden im genannten Beispiel neun Monate abgeschrieben.

Wodurch wird das Ende von Abschreibungen bestimmt?

Abschreibungen werden bis zur Aussonderung des jeweiligen Anlagegegenstands vorgenommen – beziehungsweise, bis er keinen Buchwert mehr hat. Das Ende von Abschreibungen ist somit immer dann anzusetzen, wenn das jeweilige Wirtschaftsgut verkauft, verschrottet oder aus anderen Gründen als Verlust verzeichnet wird. Werden Wirtschaftsgüter planmäßig über mehrere Jahre abgeschrieben, so liegt im letzten Jahr der Nutzung ihr Buchwert bei null. Sie können dann teilweise trotzdem weiter genutzt werden, wenn ihr Zustand es erlaubt, und werden mit einem sehr geringen, sogenannten Erinnerungswert weiter verbucht. Ist das Ende von Abschreibungen durch einen Verkauf bedingt, so muss ein Veräußerungserlös ermittelt werden, der das Volumen der Abschreibung reduzieren kann.

Warum gibt es verschiedene Methoden für Abschreibungen?

In der Buchhaltung werden diverse Methoden für Abschreibungen verwendet, die sich in unterschiedlicher Weise auf die Unternehmensbilanz und damit auch auf deren steuerrechtliche Einordung auswirken: